Disclaimer: Bitte beachte, dass die Inhalte dieses Beitrages nur allgemeiner Natur sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Die bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als Ersatz für eine qualifizierte rechtliche Beratung angesehen werden. Für eine genaue rechtliche Beratung solltest du dich immer an einen qualifizierten Fachanwalt wenden, der deine spezifischen rechtlichen Fragen beantworten kann. Jegliche Handlungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen unternommen werden, erfolgen auf dein eigenes Risiko.
Die Basics rund um »Hörmarken«
Terminologie:
Hörmarke:
- Darstellung: Traditionell war eine Hörmarke oft als Notation (Partitur) oder als verbale Beschreibung dargestellt.
- Beschränkungen: Hörmarken mussten in einer Form eingereicht werden, die in Schriftform wiedergegeben werden konnte, z. B. durch eine musikalische Notation.
Klangmarke (im englischen auch als Sound Mark bekannt):
- Darstellung: Klangmarken können auf vielfältige Weise dargestellt werden:
- Notation (Partitur)
- Audiodatei (z. B. MP3)
- Sonagramm oder Spektrogramm (grafische Darstellung der Tonfrequenzen)
- Erweiterter Umfang: Erlaubt komplexere Darstellungsformen als die frühere Hörmarke. Dadurch können Klangmarken z. B. auch Geräusche, Jingles oder andere nicht-musikalische Töne beinhalten.
Zusammenfassung
- Die Hörmarke war traditionell auf die Darstellung durch eine Partitur (oder eine verbale Beschreibung) beschränkt.
- Klangmarken umfassen ein breiteres Spektrum an Tönen und Geräuschen und können durch verschiedene moderne Darstellungsformen präzise wiedergegeben werden.
Schutz von Hörmarken: Wie bei anderen Marken können Hörmarken durch Registrierung geschützt werden. In den meisten Ländern kann eine Hörmarke als Teil einer Markenanmeldung registriert werden. Die Registrierung gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, die Hörmarke in Verbindung mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Überwachung von Hörmarken: Es ist wichtig, die Verwendung von Hörmarken durch Dritte zu überwachen, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Die Überwachung kann durch Beobachtung von Werbung, durch Suchmaschinen und Social-Media-Überwachung sowie durch eine professionelle Überwachung durch einen Anwalt oder eine Agentur durchgeführt werden.
Durchsetzung von Hörmarken: Wenn eine Hörmarke von Dritten ohne Erlaubnis verwendet wird, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Möglichkeiten reichen von der Aufforderung zur Einstellung der Nutzung bis hin zur Klage auf Schadensersatz.
Grenzen des Hörmarkenschutzes: Es ist wichtig zu beachten, dass Hörmarken nicht in allen Fällen geschützt werden können. Wenn die Hörmarke zu beschreibend oder zu allgemein ist, kann sie nicht registriert werden.
Welche Klänge können in welchen Ländern geschützt werden?
Grundsätzlich können alle Arten von Klängen als Hörmarken eingetragen werden, solange sie geeignet sind, eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Produkt zu identifizieren und von anderen Marken zu unterscheiden. Hier sind einige Beispiele für klangliche Elemente, die als Hörmarken in verschiedenen Ländern registriert werden können:
Melodien: Eine eigenständige Melodie oder ein Jingle kann als Hörmarke eingetragen werden.
Gesprochene Phrasen: Auch gesprochene Phrasen können als Hörmarken registriert werden. In den USA wurde die Phrase „Let’s get ready to rumble“ als Hörmarke für Boxkämpfe registriert.
Soundeffekte: Bestimmte Soundeffekte, wie zum Beispiel das Geräusch eines röhrenden Löwen oder das Geräusch einer sich öffnenden Limousinentür, können unter Umständen als Hörmarken eingetragen werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Registrierung von Hörmarken in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Zum Beispiel sind Hörmarken in den USA, Kanada, Australien und vielen europäischen Ländern registrierbar. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Japan, China, Brasilien, Saudi-Arabien, Indien, Mexiko, Ägypten, Russland oder Argentinien, ist die Registrierung von Hörmarken jedoch schwieriger bzw. teils nicht möglich.
Checkliste für den Ablauf zur Hörmarken-Eintragung:
- Überprüfen Sie, ob Ihre Hörmarke einzigartig und unterscheidbar ist: Eine einfache Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, eine Google-Suche durchzuführen, um sicherzustellen, dass es keine ähnlichen Hörmarken gibt. Sie können auch eine Suche in der Marken-Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Hörmarke einzigartig und unterscheidbar ist. Die Datenbank finden Sie hier: dpma.de
- Überprüfen Sie, ob Ihre Hörmarke als Marke registrierbar ist: Sie können einen Fachanwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Hörmarke den Anforderungen des Markenrechts entspricht und als Marke registrierbar ist. Alternativ können Sie die Website des Deutschen Patent- und Markenamts besuchen, um mehr über die Anforderungen an eine Marke zu erfahren: https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html
- Beantragen Sie die Registrierung Ihrer Hörmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA): Sie können Ihren Antrag online über das DPMA-Portal einreichen. Sie müssen den Antrag elektronisch einreichen und eine Gebühr zahlen. Auf die Kosten gehe ich später noch detaillierter ein.
- Verfolgen Sie den Status Ihrer Anmeldung: Sie können den Status Ihrer Anmeldung jederzeit online über das DPMA-Portal überprüfen. Das DPMA wird Ihnen mitteilen, ob weitere Schritte erforderlich sind oder ob Ihre Hörmarke erfolgreich registriert wurde.a
- Überwachen Sie Ihre Hörmarke nach der Registrierung: Sobald Ihre Hörmarke registriert ist, sollten Sie regelmäßig überwachen, ob jemand Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung verwendet. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, eine Überwachungssoftware zu verwenden, die das Internet nach Verstößen gegen Ihre Marke durchsucht. Es gibt auch Anwaltskanzleien, die Überwachungsdienste anbieten.
Wie bereits erwähnt, kann ein Fachanwalt bei der Recherche und Durchführung des Registrierungsprozesses hilfreich sein, um sicherzustellen, dass Ihre Hörmarke erfolgreich registriert wird. Der Fachanwalt kann auch bei der Überwachung Ihrer Hörmarke und der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen, falls jemand Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung verwendet.
Kosten
Anmeldegebühr: Die Anmeldegrundgebühr beträgt laut Information des DPMA: für bis zu drei Klassen 300 Euro bei Anmeldung in Papierform und 290 Euro für die Web- oder elektronische Anmeldung. Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an.
Recherchegebühr: Wenn du vor der Eintragung eine Recherche durchführen möchtest, um sicherzustellen, dass deine Hörmarke nicht bereits von jemand anderem verwendet wird, fallen dafür zusätzliche Kosten an. Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Recherche durchgeführt wird und wie umfangreich sie ist. Die Recherche in der Datenbank des DPMA ist kostenlos. Externe Recherchedienste oder Anwälte können jedoch Gebühren erheben.
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung: 200 EUR
Begleitung durch einen Anwalt: Wenn du einen Anwalt hinzuziehst, um dich bei der Anmeldung und Begleitung durch das Verfahren zu unterstützen, können weitere Kosten anfallen. Die Kosten hängen vom Umfang der Unterstützung und den Honorarvereinbarungen ab. Eine grobe Schätzung beginnt ab 1000 Euro.
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen): Eine eingetragene Hörmarke ist zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren geschützt. Wenn du den Schutz nach Ablauf dieser Frist verlängern möchtest, musst du dafür eine Verlängerungsgebühr entrichten. Diese beträgt derzeit 750 Euro insgesamt, einschließlich der Gebühr für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 260 Euro extra.
Ingesamt sollte man also von einem mittleren 4stelligen Betrag ausgehen und im Blick haben, dass der Schutzzeitraum auf 10 Jahre begrenzt ist.